AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EMPORO GmbH

Die EMPORO GmbH vertreibt Produkte sowohl an gewerbliche Kunden (B2B) als auch an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (B2C). Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten – sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt – für alle Bestellungen und Verträge mit der EMPORO GmbH.

§ 1. Geltende Bestimmungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma EMPORO GmbH (im Folgenden Firma genannt) und unseren Geschäftskunden, insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
b) Firmenangaben
EMPORO GmbH
Lauterkopfstraße 37
98528 Suhl
Deutschland

Telefon: +49 (0) 3681 80 55 260
Telefax: +49 (0) 3681 80 55 266
E-Mail: emporo@emporo.de

Geschäftsführer: Jana Kralova, Janusz Wlazel
Sitz der Gesellschaft: Suhl
Registergericht: Amtsgericht Jena
Handelsregisternummer: HRB 516321
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE307260737
Steuernummer: 171/108/11063

c) Diese AGB gelten im Grundsatz sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, dass in den einzelnen Klauseln eine Differenzierung vorgenommen wird.
d) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Unter Verbrauchern im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
e) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des jeweiligen Kunden werden, selbst wenn wir von dieser Kenntnis haben, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, diesen wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2. Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
b) Die Bestellung der Ware durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Die EMPORO GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen.
c) Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Ware an den Kunden.
d) Technische Änderungen, Produktweiterentwicklungen sowie modellbedingte Abweichungen behalten wir uns ebenso vor wie mögliche Druckfehler.
Farbabweichungen, insbesondere gegenüber Katalogabbildungen und RAL-Farben, sind drucktechnisch bedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.

§ 3. Lieferzeit, Lieferverzug
a) Lieferzeiten verstehen sich als unverbindliche Richtwerte, sofern keine ausdrückliche, schriftlich zugesicherte Frist vereinbart wurde. Liefertage sind Werktage, ausgenommen Samstage. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware an den Frachtführer übergeben wurde.
b) Kann eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die die EMPORO GmbH nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden („Nichtverfügbarkeit der Leistung“), wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Gleichzeitig wird ihm eine voraussichtliche neue Lieferfrist mitgeteilt.
c) Ist die Leistung auch innerhalb dieser neuen Frist nicht verfügbar, ist die EMPORO GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.
d) Eine Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt insbesondere vor, wenn die EMPORO GmbH trotz ordnungsgemäßen, kongruenten Deckungsgeschäfts nicht rechtzeitig durch Zulieferer beliefert wird, sowie bei sonstigen Störungen in der Lieferkette, insbesondere infolge von:
 1. höherer Gewalt,
 2. Arbeitskämpfen (insbesondere Streik oder Aussperrung),
 3. behördlichen oder staatlichen Anordnungen,
 4. dem Eintritt unvorhersehbarer, außerhalb des Einflussbereichs der EMPORO GmbH liegender Umstände, sofern diese nachweislich die Lieferung der Ware beeinträchtigen, oder
 5. wenn die EMPORO GmbH im Einzelfall zur Beschaffung der bestellten Ware nicht verpflichtet ist. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Umstände bei Vorlieferanten oder Subunternehmern der EMPORO GmbH eintreten.
e) Der Eintritt eines Lieferverzugs bedarf in jedem Fall einer schriftlichen Mahnung.
Hinweis: Sollte es trotz aller Sorgfalt einmal zu einer Verzögerung oder einem Versäumnis kommen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren – wir finden gemeinsam eine faire und zufriedenstellende Lösung.

§ 4. Lieferung, Teillieferung
a) Die Lieferung der Ware erfolgt ab unserem Zentrallager in Prag. Für den Versand arbeiten wir mit einem von uns beauftragten Logistikdienstleister mit Sitz in Deutschland zusammen. Dieser übernimmt die weitere Auslieferung der Ware an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde, gilt das Zentrallager zugleich als Erfüllungsort für die Lieferung sowie für etwaige Nacherfüllungen. Auf Wunsch und Kosten des Kunden erfolgt der Versand an einen anderen Ort (Versendungskauf). Sofern nicht anders vereinbart, wählt die EMPORO GmbH Versandart, Transportweg und Verpackung.
b) Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
d) Im Sinne einer zügigen Belieferung behält sich die EMPORO GmbH vor, Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten in mehreren Teillieferungen zu versenden.

§ 5. Gefahrübergang, Annahmeverzug, Abnahme und Prüfungspflichten
a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit Übergabe an Spediteur, Frachtführer oder sonstige Versandperson über. Ist eine Abnahme vereinbart, ist sie für den Gefahrübergang maßgeblich. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
b) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkung oder verzögert sich die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, kann die EMPORO GmbH Ersatz des dadurch entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) verlangen.
c) Der Nachweis eines höheren Schadens sowie weitergehende gesetzliche Ansprüche (z. B. Mehraufwendungen, Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
d) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Warenannahme die Umverpackung auf sichtbare Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden unverzüglich durch den Frachtführer (Spedition) schriftlich bestätigen zu lassen. Ohne einen solchen Vermerk der Spedition sind spätere Reklamationen wegen Transportschäden ausgeschlossen und können von uns nicht berücksichtigt werden.

§ 6. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Alle Preise verstehen sich in Euro netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (für B2B-Kunden). Für Verbraucher (B2C) erfolgt die Preisangabe inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Bei einem Auftragswert ab 200,00 EUR (netto) erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Verpackungs- und Versandkosten werden in diesem Fall nicht gesondert berechnet. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern sowie sonstige öffentliche Abgaben gehen stets zu Lasten des Kunden.
c) Sonderleistungen oder besondere Lieferwünsche des Kunden – wie etwa eine telefonische Terminavisierung am Anliefertag, eine Fixzustellung, ausdrücklich gewünschte Teillieferungen oder sonstige abweichende Lieferanforderungen – können zu zusätzlichen Kosten führen, die vom Kunden zu tragen sind.
d) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 15 Kalendertagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, insbesondere bei Erstbestellungen, eine Lieferung ganz oder teilweise gegen Vorauskasse durchzuführen.
e) Mit Ablauf der genannten Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis mit dem jeweils gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die EMPORO GmbH behält sich das Recht vor, darüberhinausgehende Verzugsschäden geltend zu machen.
f) Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
g) Erkennt die EMPORO GmbH nach Vertragsschluss, dass der Anspruch auf den Kaufpreis wegen mangelnder Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist sie nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – nach Fristsetzung – zum Rücktritt berechtigt (§ 321 BGB). Bei Einzelanfertigungen kann der Rücktritt sofort erfolgen; gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

§ 7. Eigentumsvorbehalt
a)Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
b) Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor (§ 449 BGB).
c) Bei gewerblichen Kunden (B2B) gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

§ 8. Garantie, gesetzlichen Gewährleistung
a) Die Emporo GmbH gewährt dem Kunden eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von drei (3) Jahren auf die meisten Produkte, die über den Onlineshop unter www.emporo.de erworben wurden. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der Lieferung.
b) Die Garantie deckt Material- oder Herstellungsfehler ab, die bei sachgemäßem Gebrauch auftreten. Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
 1. Schäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind,
 2. Mängel, die durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstanden sind,
 3. Schäden infolge äußerer Einflüsse (z. B. Transportschäden, Feuchtigkeit, Hitze, Stöße, Säure),
 4. Schäden, die durch mangelnde Pflege oder eigenmächtige Reparaturversuche verursacht wurden,
 5. Akkus- sowie Batterien, Räder und Rollen, Elektrogeräte sowie Hydraulik,
 6. sowie Sonderanfertigungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

c) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben von dieser Garantie unberührt und bestehen unabhängig davon.
d) Im Gewährleistungsfall erfolgt eine Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Erstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
e) Ein Anspruch auf Gewährleistung entfällt, wenn Änderungen oder Eingriffe an der Ware vorgenommen wurden, die den Mangel verursacht oder die Nachbesserung wesentlich erschwert haben.

§ 9. Mängelanzeige
a)Bei Vorliegen eines Mangels hat die EMPORO GmbH das Recht zu wählen, ob die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erfolgt. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Das gesetzliche Recht zur Verweigerung der Nacherfüllung bleibt unberührt.
b) Die EMPORO GmbH kann die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten, soweit dieser dem Mangel entspricht.
c) Der Kunde hat der EMPORO GmbH die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zur Prüfung zu übergeben. Bei Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware auf Verlangen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; ein genereller Rückgabeanspruch besteht nicht. Die Nacherfüllung umfasst nicht den Ausbau der mangelhaften Sache oder den Einbau der mangelfreien Ware, sofern die EMPORO GmbH ursprünglich nicht zur entsprechenden Montage verpflichtet war. Ansprüche auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten bleiben unberührt.
d) Die EMPORO GmbH trägt bzw. erstattet die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten) gemäß den gesetzlichen Regelungen und diesen AGB, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann sie vom Kunden Ersatz der durch ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten verlangen, wenn der Kunde wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass kein Mangel vorliegt.
e) In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwendung unverhältnismäßiger Schäden, ist der Kunde berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Die EMPORO GmbH ist hiervon unverzüglich – möglichst vor Durchführung – zu informieren. Das Selbstvornahmerecht entfällt, wenn die EMPORO GmbH zur Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt ist, diese zu verweigern.
f) Setzt der Kunde der EMPORO GmbH zur Nacherfüllung eine angemessene Frist, die erfolglos verstreicht, oder ist eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich, kann er gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Rücktritt ist bei nur unerheblichen Mängeln ausgeschlossen.
g) Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln bestehen nur unter den Voraussetzungen von § 8 dieser AGB; im Übrigen sind solche Ansprüche ausgeschlossen.

§ 10. Haftung
a) Die EMPORO GmbH haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
b) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
c) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11. Verjährung
a) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahrübergang. Sofern eine Abnahme vereinbart wurde, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme.
b) Handelt es sich bei der gelieferten Ware um ein Bauwerk oder um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Ablieferung gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Weitergehende gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 sowie §§ 444 und 445b BGB, bleiben hiervon unberührt.
c) Die in den Absätzen a) und b) genannten Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, sofern nicht die Anwendung der allgemeinen gesetzlichen Verjährungsfristen (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall eine kürzere Verjährungsfrist zur Folge hat. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 (a) sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unterliegen ausschließlich den jeweils gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12. Rückgaberecht
a) Die Emporo GmbH gewährt Kunden ein freiwilliges Rückgaberecht von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag der Ablieferung der Ware. Möchte der Kunde die gelieferte Ware zurückgeben oder umtauschen, hat er die Emporo GmbH innerhalb dieser Frist zu informieren. Auf Wunsch teilt die Emporo GmbH dem Kunden die Rücksendeanschrift mit oder veranlasst die Abholung der Ware. Nach Eingang und Prüfung der retournierten Ware erstattet die Emporo GmbH dem Kunden den gezahlten Kaufpreis.
b) Vom freiwilligen Rückgabe- und Umtauschrecht ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen, die nach Kundenspezifikation hergestellt wurden, sowie Waren, bei denen dies ausdrücklich und individuell vereinbart wurde (z. B. bei projektbezogenen Sonderkonditionen oder rabattierten Bestellungen).
c) Eine Rücknahme ist nur möglich, wenn sich die Ware im Originalzustand befindet, keine Gebrauchsspuren aufweist und in der Originalverpackung zurückgesendet wird.
d) Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko des Rücktransports im Rahmen des freiwilligen Rückgaberechts.
Bitte senden Sie uns keine Ware ohne vorherige Absprache zu, da dies automatisch zu einer Annahmeverweigerung führt.

§ 13. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung
a) Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB steht bei Abschluss eines Fernabsatzvertrags ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Emporo GmbH, Lauterkopfstraße 37, emporo@emporo.de, +49 3681 80 55 260) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs - Im Falle eines Widerrufs erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (ausgenommen Mehrkosten bei Wahl einer teureren Versandart), innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihrer Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, ohne dass Ihnen hierfür Kosten entstehen.
b) Etwaige Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht ergeben sich aus den Regelungen in Abschnitt § 12, insbesondere aus den Punkten b) bis d). Bitte entnehmen Sie dort detaillierte Informationen zu den Fällen, in denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.

§ 14. Urheberrechte
a) Die EMPORO GmbH besitzt die Urheberrechte an sämtlichen Bildern, Videos und Texten, die in ihren Katalogen oder im Onlineshop veröffentlicht werden. Eine Nutzung dieser Inhalte ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der EMPORO GmbH nicht gestattet.

§ 15. Datenschutz
a) Die EMPORO GmbH erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene sowie unternehmensbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).
b) Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Datenschutzerklärung, die auf unserer Website abrufbar ist.

§ 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der EMPORO GmbH.

§ 17. Salvatorische Klausel
a) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
b) Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

§ 18. Aktualität und Änderung
gültig ab: August 2025